Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Vendrik und Klientinnen und Klienten, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Zuletzt aktualisiert: April 2025
Gültig ab: April 2025
1. Begriffe
In diesen AGB werden folgende Begriffe verwendet:
- «Vendrik» bezeichnet das Beratungsunternehmen mit Sitz an der Talstrasse 65, 8001 Zürich, das Beratungsleistungen anbietet.
- «Klientschaft» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die mit Vendrik eine Beratungsleistung vereinbart.
- «Leistung» bezeichnet die jeweils vereinbarte Beratungsleistung gemäss Abschnitt 3.
- «Mandat» bezeichnet das konkrete Auftragsverhältnis zwischen Vendrik und der Klientschaft.
- «Vereinbarung» bezeichnet den Vertrag, der aus diesen AGB und der jeweiligen Auftragsbestätigung besteht.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen, die Vendrik gegenüber der Klientschaft erbringt. Abweichende Bedingungen der Klientschaft werden nur anerkannt, wenn Vendrik diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Angebot von Vendrik richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und Gewerbetreibende (B2B). Privatpersonen im Sinne des Konsumentenrechts sind nicht Zielgruppe dieser Leistungen.
3. Leistungsbeschreibung
Vendrik bietet operative und strategische Unternehmensberatung in den folgenden Formaten an:
Format 01 – Founder Sounding Session
Drei strukturierte Gesprächssitzungen für Gründerinnen, Gründer und Geschäftsführende. Inbegriffen sind die Sitzungen sowie schriftliche Notizen nach jeder Einheit. Honorar: CHF 105.
Format 02 – Interne Ablaufdokumentation
Erfassung eines definierten internen Arbeitsablaufs mit Interviews, Beobachtung und schriftlicher Dokumentation inklusive visueller Ablaufdarstellungen. Honorar: CHF 425.
Format 03 – Jährliche operative Begleitung
Zwölf monatliche Gespräche, schriftliche Notizen und eine abschliessende Retrospektive für COOs und operative Führungskräfte. Honorar: CHF 890 pro Jahr.
Leistungsumfang und Ablauf des jeweiligen Mandats werden in einer schriftlichen Auftragsbestätigung konkretisiert. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Vertragsabschluss
Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn die Klientschaft ein Angebot von Vendrik schriftlich annimmt oder eine entsprechende Auftragsbestätigung unterzeichnet. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein. Vertragsparteien müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.
5. Pflichten der Klientschaft
Die Klientschaft stellt Vendrik die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Sie benennt bei Bedarf eine interne Ansprechperson und sorgt dafür, dass vereinbarte Termine wahrgenommen oder mit angemessenem Vorlauf verschoben werden können.
- Bereitstellung relevanter Unterlagen und Informationen auf Anfrage
- Einhaltung vereinbarter Gesprächstermine oder rechtzeitige Mitteilung von Verschiebungen
- Keine Weitergabe vertraulicher Arbeitsergebnisse an Dritte ohne Zustimmung
6. Honorar und Zahlung
Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten Leistung und wird in der Auftragsbestätigung in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Vendrik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung zu sistieren.
Rückerstattungen sind nur in Fällen möglich, in denen Vendrik die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat und dies nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Klientschaft zuzurechnen sind.
7. Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Mandats von Vendrik erstellten Arbeitsergebnisse – einschliesslich Dokumente, Ablaufbeschreibungen und visuelle Darstellungen – werden der Klientschaft nach vollständiger Bezahlung zur internen Verwendung überlassen. Das Urheberrecht verbleibt bei Vendrik.
Die Klientschaft erhält eine nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Lizenz zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Vendrik.
Methoden, Rahmenwerke und allgemeine Arbeitsweisen von Vendrik verbleiben ausschliesslich im Eigentum von Vendrik.
8. Vertraulichkeit
Vendrik behandelt alle im Rahmen eines Mandats erhaltenen Informationen der Klientschaft vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Mandats hinaus.
Vendrik ist berechtigt, das Unternehmen der Klientschaft als Referenzklientschaft zu benennen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt wurde. Über den Inhalt des Mandats wird Vendrik ohne Zustimmung keine Angaben machen.
9. Haftungsausschluss
Die Leistungen von Vendrik sind beratender Natur. Vendrik übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche, operative oder anderweitige Ergebnisse, die aus der Umsetzung oder Nichtbeachtung von Beratungsinhalten resultieren. Entscheidungen verbleiben ausschliesslich bei der Klientschaft.
Vendrik erbringt keine regulierten Leistungen im Sinne des Medizinal-, Rechts- oder Finanzberatungsrechts. Bei entsprechenden Fragestellungen wird auf qualifizierte Fachpersonen verwiesen.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Vendrik für Schäden, die der Klientschaft im Zusammenhang mit einem Mandat entstehen, ist auf die Höhe des für das betreffende Mandat bezahlten Honorars beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Vendrik haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von Vendrik oder durch unvollständige Informationen der Klientschaft verursacht wurden.
11. Kündigung
Mandatsvereinbarungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Für bereits erbrachte Leistungen ist das anteilige Honorar zu entrichten. Bei ausserordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund durch Vendrik werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.
12. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Schlägt die direkte Einigung fehl, können sich die Parteien an eine anerkannte Mediationsstelle wenden, bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten wird.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Vollständigkeit: Diese AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Verzicht: Der Verzicht auf eine Bestimmung gilt nur für den konkreten Einzelfall und begründet keinen dauerhaften Verzicht.
- Abtretung: Die Klientschaft kann Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Vendrik abtreten.
- Änderungen dieser AGB: Vendrik behält sich vor, diese AGB anzupassen. Wesentliche Änderungen werden der Klientschaft schriftlich mitgeteilt.
14. Kontakt
Bei rechtlichen Fragen oder Anfragen zu dieser Vereinbarung wenden Sie sich bitte an:
Vendrik
Talstrasse 65, 8001 Zürich, Schweiz
Telefon: +41 44 511 27 39
E-Mail: [email protected]